Seit dem 1. Oktober 2014 ist diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich. Der königliche Erlass vom 18. Juni 2014 vereinfacht die entsprechenden Verfahren. Künftig reicht es aus, wenn an Bord des Fahrzeugs folgende Dokumente mitgeführt werden:
- Eine Kopie des Arbeitsvertrags zwischen dem Angestellten und seinem Arbeitgeber
- Eine vom Arbeitgeber ausgestellte Bescheinigung für die Bereitstellung des Fahrzeugs für den Mitarbeiter.
Dieser königliche Erlass soll den zahlreichen missbräuchlichen Kontrollen belgischer Grenzgänger und ihrer Ehepartner durch den belgischen Fiskus ein Ende machen.
Ungelöst bleibt dabei allerdings die Behandlung von Geschäftsführern und beauftragten Verwaltern, die als Selbständige gelten. Fortsetzung folgt…